365 services e.U.
Meißnergasse 4-6/3/17
1220 Wien
FN 494158d, Handelsgericht Wien
UID: ATU73488406
E-Mail: horvath@365services.at
Telefon: +43 676 6034310
www.365services.at
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen 365 services e.U., FN 494158d, Meißnergasse 4-6/3/17, 1220 Wien (im Folgenden kurz „365 services“) und seinen Geschäftskunden (im Folgenden „Kunden“) für sämtliche Vertragsabschlüsse in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. 365 services wendet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge, die mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes geschlossen werden. Personen, die als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, verpflichten sich, dies 365 services bereits bei Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes mitzuteilen um 365 services in die Lage zu versetzen, die Position als Verbraucher durch Individualverträge zu berücksichtigen.
1.3. Die AGB sind dauerhaft auf der Website abrufbar und werden dem Kunden zusätzlich gemeinsam mit dem schriftlichen Angebot von 365 services übermittelt. Sie gelten für sämtliche Aufträge des Kunden und Leistungen von 365 services. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.
1.4. 365 services leistet und liefert ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen – einschließlich abweichender AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden – erkennt 365 services nicht an. Sie sind für 365 services nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass 365 services ihnen vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die bloße Erfüllung vertraglicher Pflichten durch 365 services ist keine Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Bedingungen.
2. Vertragsabschluss und Kündigung
2.1. Wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Erfüllungsort von 365 services besichtigt. Nach der Besichtigung und Abklärung der Einzelheiten erhält der Kunde auf Basis der vom Kunden an 365 services bereitgestellten Informationen ein Angebot auf Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Housekeeping.
2.2. Mit der Annahme des Angebots wird der Vertrag zwischen 365 services und dem Kunden – wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat der Kunde dadurch die bestellten Leistungen unwiderruflich beauftragt.
2.3. Ist der Kunde Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat er mit der Bestellung 365 services folgende Informationen bekannt zu geben:
2.3.1. gültige UID Nummer
2.3.2. aktueller Firmenbuchauszug oder Nachweis der Gewerbeberechtigung oder sonstiger Berufsberechtigung samt Übersetzung ins Deutsche
2.3.3. Rechnungsadresse
Diese Regelung ist sinngemäß auch für Unternehmer aus Drittstatten anzuwenden. 365 services behält sich vor, im Bedarfsfall den Vertragsabschluss von der Vorlage weiterer Dokumente durch den Kunden abhängig zu machen. Ist die bekannt gegebene UID Nummer des Kunden ungültig oder deckt sich die bei dieser hinterlegte Adresse nicht mit der vom Kunden bekannt gegebenen Rechnungsadresse, ist 365 services im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, dem Kunden die österreichische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen oder den Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen.
2.4. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Davon unberührt ist das Recht auf sofortige Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
3. Entgelt
3.1. Preisangaben und Leistungsbeschreibungen in einer unverbindlichen Kostenschätzung, auf der Website, in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbematerialien sind jeweils unverbindlich und als Nettopreise, also exklusive einer gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälliger Rechtsgeschäftsgebühren, zu verstehen.
3.2. Mangels anderer Vereinbarung werden die Rechnungen von 365 services monatlich ausgestellt.
3.3. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach dem von 365 services an den Kunden gerichteten Angebot.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. 365 services ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und steht 365 services insbesondere das Recht zu, Vorauszahlung zu verlangen und die Erbringung der weiteren Leistungen von der Zahlung fälliger Rechnungen abhängig zu machen.
4.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind mangels anderer Vereinbarung binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Bei unbarer Zahlung hat eine Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto so zeitgerecht zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag auf dem bekannt gegebenen Bankkonto von 365 services einlangt. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von 365 services als geleistet.
4.3. Einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.4. Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Raten abzustatten hat, wird vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausstehende Zahlungen sofort fällig werden.
4.5. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist 365 services nicht dazu verpflichtet, den Kunden zu mahnen. Sollte 365 services dem Kunden eine Mahnung senden, ist 365 services berechtigt, pro Mahnung Spesen in Höhe von EUR 10,00 in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist 365 services darüber hinaus berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, 365 services darüber hinaus alle zur Rechtsverfolgung notwendig gewordenen, zweckentsprechenden Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten außergerichtlicher und gerichtlicher anwaltlicher Betreibung zu ersetzen. Im Fall eines Inkassobüros sind die Betreibungskosten bis zur Höhe der jeweils verordneten Höchstsätze zu ersetzen. Der Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) und dem Gerichtsgebühren- und Vollzugsgebührengesetz (GGG und VGebG).
4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, verlieren vereinbarte Zahlungsziele ihre Wirksamkeit und alle gelegten Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig.
4.7. Unbeschadet sonstiger Rechte ist 365 services berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsverzuges seine Leistungserbringung einzustellen und die Wiederaufnahme von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.
4.8. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von 365 services oder eine Zurückbehaltung des Entgelts sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn dieser Anspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist und nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, Angaben in Handbüchern, Katalogen, Prospekten, auf Websites und sonstigen Werbeschriften sind unverbindlich und freibleibend und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Leistung dar. Gleiches gilt für nachträglich vom Kunden geäußerte Änderungs- oder Ergänzungswünsche etwa hinsichtlich Leistungsumfang.
5.2. Sollte der Kunde allfällige Mängel nicht umgehend nach deren Bekanntwerden schriftlich rügen, verliert er seine Ansprüche aus der Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), aus dem Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs 2 ABGB) und aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit der Erbringung der Dienstleistung (§§ 871 f ABGB).
5.3. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
5.4. Der Kunde hat im Fall eines behaupteten Gewährleistungsanspruchs 365 services schriftlich unter genauer Angabe und Beschreibung des Mangels und unter Beifügung von geeigneten Lichtbildern zu verständigen.
5.5. Im Fall eines berechtigten Gewährleistungsanspruches kann der Kunde jedenfalls zunächst nur die Verbesserung verlangen, sofern dies nicht unmöglich und für 365 services nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Hierfür hat der Kunde 365 services eine ausreichende Frist einzuräumen, die zumindest der Dauer nach die ursprüngliche Leistungsfrist umfassen muss.
5.6. Der Kunde verzichtet darauf, im Gewährleistungsfall die Einrede des nichtgehörig erfüllten Vertrages gemäß § 1052 ABGB zu erheben und verzichtet somit auf die Zurückbehaltung eines allenfalls noch nicht an 365 services bezahlten Entgelts.
5.7. Ausgeschlossen ist die Haftung für durch ein leicht fahrlässiges Verhalten von 365 services verursachte Sachschäden. Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haftet 365 services bis zur doppelten Höhe des vereinbarten Entgelts, sofern der Schaden im Einzelfall EUR 360,00 übersteigt. Die Umkehr der Beweislast für das Verschulden gilt in keinem Fall. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verlust des Rechtes innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
5.8. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und Vermögensschäden, für nicht erzielte Ersparnisse und Zinsverluste sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden haftet 365 services in keinem Fall. Hiervor ausgenommen sind Personenschäden.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, 365 services alle zur Durchführung der beauftragten Leistung erforderlichen und relevanten Informationen, Unterlagen etc. zu erteilen und zu übermitteln und hat dafür zu sorgen, dass alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch 365 services erforderlich sind, rechtzeitig gegeben sind und die Mitarbeiter von 365 services Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten haben. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die notwendigen Schlüssel und/oder Eintrittskarten oder Zugangscodes rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.2. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig und vollständig die zur Leistungserbringung erforderlichen oder von 365 services angeforderten Handlungen zu setzen und Informationen zu erteilen / Unterlagen zu übergeben. Verzögerungen durch unrichtige oder unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Anforderungen gehen zu Lasten des Kunden.
6.3. Der Kunde hat sämtliche von 365 services erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen.
6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Arbeitnehmern der 365 services Weisungen zu erteilen und / oder diese bei der Leistungserbringung auf anderer Weise zu verhindern.
7. Leistungserbringung durch 365 services
7.1. Für Art und Umfang der Leistungen von 365 services ist das schriftliche Angebot maßgeblich. Falls nicht Abweichendes vereinbart, erbringt 365 services seine Dienstleistung mit eigenen Reinigungs- und Arbeitsmitteln.
7.2. 365 services ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllung- oder Besorgungsgehilfen in die Leistungserbringung einzubinden, selbst wenn der Kunde darüber nicht ausdrücklich verständigt wird.
7.3. Termine und Fristen werden für 365 services nur verbindlich, wenn 365 services diese schriftlich bestätigt. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist. Verzögern sich verbindliche Termine oder Fristen aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre von 365 services liegen, verlängern sich alle Fristen zur Erreichung der hiervon abhängigen Arbeitsergebnisse entsprechend. 365 services wird den Kunden in diesem Fall informieren, sobald die Verzögerung erkennbar ist und gemeinsam mit dem Kunden einen neuen Terminplan erstellen.
8. Änderung des Leistungsumfanges, Change Management
8.1. 365 services wird aus technischen Gründen notwendig werdende Leistungsänderungen dem Kunden umgehend nach Erkennbarkeit bekanntgeben und ein Ergänzungsangebot mit auf den Preisgrundlagen und der Preisbasis des Vertrages erstellten neuen Preisen vorlegen.
8.2. Im Fall von Änderungswünschen des Kunden nach Vertragsabschluss wird 365 services binnen angemessener Frist die Auswirkungen der Änderungen auf den Zeitplan und die bei Berücksichtigung des Änderungswunsches entstehenden Zusatzkosten ermitteln und dem Kunden ein entsprechendes Ergänzungsangebot übermitteln. Erfordert ein Änderungswunsch eine umfangreiche Überprüfung, erfolgt diese entgeltlich zu den jeweils gültigen Preisen von 365 services.
8.3. Mit der Ausführung der geänderten Leistungen wird in beiden Fällen, ausgenommen bei Gefahr im Verzug, erst nach Annahme des Ergänzungsangebots begonnen. Trifft der Kunde keine Entscheidung, so haftet er für die Folgen seiner Unterlassung.
8.4. Ist mit den Änderungen der Leistungen oder mit zusätzlichen Leistungen eine Verzögerung der Ausführung verbunden, ist auch eine Verlängerung der Leistungsfristen zu vereinbaren.
9. Geheimhaltung, Datenschutz, Abwerbeverbot
9.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Tatsachen und Informationen, die ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass diese Informationen unberechtigten Dritten, insbesondere Konkurrenten, nicht zur Kenntnis gelangen können. Die durch die gegenständliche Vereinbarung geschützten vertraulichen Informationen umfassen insbesondere Daten, Know-How, Geschäftsberichte, Kundenlisten und Listen von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern, Preislisten und Kalkulationsgrundlagen, Geschäftsstrategien oder Vorbereitungen und alle Ideen, die die Vertragsparteien einander gleichgültig ob mündlich oder schriftlich anvertrauen oder in elektronischer oder sonstiger Form zur Verfügung stellen.
9.2. 365 services verpflichtet sich, vom Kunden erhaltene Daten ausschließlich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeiten zu verwenden und diese gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten.
9.3. Die Parteien verpflichten sich, die Verpflichtungen bezüglich Datenschutz und Geheimhaltung auch auf allfällige Subunternehmer, Gehilfen und Mitarbeiter zu überbinden.
9.4. Der Kunde hat für jeden einzelnen Verstoß gegen die im Punkt 9.1. bestimmten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 an 365 services zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden, die 365 services entstehen, bleibt unberührt.
9.5. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren ab Auflösung dieser Vereinbarung weder für sich, noch für Dritte irgendwelche Mitarbeiter von 365 services abzuwerben, zu beschäftigen oder mit diesen in vertragliche Beziehungen zu treten, die eine gleichartige Tätigkeit zum Gegenstand haben, wie sie 365 services dem Kunden gegenüber erbringt oder erbracht hat.
9.6. Der Kunde hat für jeden einzelnen Verstoß gegen die im Punkt 9.4. bestimmte Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 an 365 services zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden, die 365 services entstehen, bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und sämtlicher Verträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2. Abreden, die vor Vertragsschluss getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den anderen Vertragspartner.
10.3. Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Die Parteien stimmen der Kommunikation per E-Mail ausdrücklich zu. Per E-Mail übermittelte Erklärungen geltend daher als schriftliche Erklärungen im Sinne des Punktes 10.1.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicherweise und bei Verfolgung desselben wirtschaftlichen Zweckes vereinbart hätten, wenn sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.
10.5. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
10.6. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Firmensitz von 365 services im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als vereinbart. 365 services hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
10.7. 365 services behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden gegenüber wirksam, wenn er bei einer neuerlichen Auftragserteilung die dann in Geltung stehenden AGB unwidersprochen akzeptiert. Es gelten daher jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehenden AGB.